FAQ zur Vermietung

Willkommen auf unserer Seite zu FAQ! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Anmietung unserer Fahrzeuge. Egal, ob Sie Erstmieter oder erfahrener Wohnmobil-Reisender sind, hier erhalten Sie hilfreiche Tipps und Informationen, um Ihre Reise so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Wohnmobilreise rundum gelingt.

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Wie lauten die Öffnungszeiten?

Hier finden Sie unsere jeweils aktuellen Öffnungszeiten.

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Wo finde ich die Preise für Mietfahrzeuge?

Ihr Lieblingsmodell können Sie in unserem Flyer auswählen, dort finden Sie auch die Mietpreise für die aktuelle Saison. Sprechen Sie uns gerne an.

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Welche Wohnmobiltypen sind verfügbar?

Unsere Flotte besteht aus Wohnmobilen und Wohnwagen, die mit Ihren individuellen Eigenschaften genau zu Ihrem Urlaubswunsch passen. Wir helfen Ihnen, das passende Modell zu finden. Von Vans über Alkoven, Teil- und Vollintegrierte Wohnmobile bieten unsere Fahrzeuge viel Platz für jedes Solo-Abenteuer, jede Partnerreise, jede Freundschaftsfahrt oder jeden Familienurlaub.

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In welche Länder kann ich mit meinem Mietfahrzeug fahren?

EU-Ausland und Norwegen und Schweiz.

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Welche Versicherungsleistungen werden geboten?

Die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall kann teilweise oder vollständig reduziert werden. Damit Ihre Reise bestens abgesichert ist, bieten wir das umfassende Angebot von wahlweise www.urlaubsschutzpaket.de Oder ERGO-Reiseversicherungen an.

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Was muss ich zum Stornieren meiner Reise beachten?

Bei Rücktritt des Mieters vom Vertrag oder unberechtigter Kündigung vor dem vereinbarten Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu bezahlen: Rücktritt/unberechtigte Kündigung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: 10%; 31-90 Tage vor Mietbeginn: 20%; 14-30 Tage vor Mietbeginn: 50%; 13 Tage oder weniger vor Mietbeginn: 90%. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, steht dem Vermieter der Mietpreis in voller Höhe zu. Der Schadensersatz (Mietpreis/-anteil) ist bei Nichtabholung, Rücktritt/unberechtigter Kündigung des Mieters höher anzusetzen, wenn der Vermieter höheren Schaden nachweist. Er ist niedriger anzusetzen oder entfällt, wenn der Mieter niedrigeren oder das Fehlen von Schaden überhaupt nachweist. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu benen-nen, den der Vermieter aus wichtigem Grund zurückweisen kann. Tritt der Ersatzmieter in den Mietvertrag zu denselben Bedingungen ein und erfüllt der Ersatzmieter den Mietvertrag, entfällt die Pflicht zur anteiligen Zahlung bzw. die Scha-densersatzpflicht. Durch Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung kann sich der Mieter nach den allgemeinen Bedingungen für diese Versicherung gegen diese Kosten schützen.

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